Zur Großen Anfrage „Offene Beschlüsse der IV. Wahlperiode“ (DS 1639/IV)
erklärt Uwe Köhne, Vorsitzender der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Ich war erschüttert und erstaunt als ich mir die Liste der unerledigten BVV-Beschlüsse ansah: Zu über 100 Beschlüssen aus dieser Wahlperiode gibt es von der Abteilung Immobilien und Verkehr, die von Herrn Karnetzki geführt wird, keine Vorlage zur Kenntnisnahme. Jeder Stadtrat ist verpflichtet, Beschlüsse innerhalb von neun Monaten abzuarbeiten oder zumindest der BVV den Stand der Erledigung mitzuteilen. Diese klare Vorgabe wird von Herrn Karnetzki bei 25 bis 30 Prozent aller Beschlüsse, die sein Ressort betreffen, nicht erfüllt. Herr Karnetzki trägt beim Thema Erledigung die rote Laterne – und missachtet den Willen der BVV.

Ich kritisieren nicht, dass es mal zeitlich eng im Amt ist: Dann bittet man um Fristverlängerung, erklärt die Hemmnisse oder gibt erst einmal nur einen Zwischenbericht. Und dann muss in zeitlicher Nähe der Schlussbericht folgen. Doch in so vielen Fällen gar nichts zu tun, ist für einen politisch Verantwortlichen ein übles Zeugnis.“

Hintergrund:

Die große Anfrage listet 16 Beschlüsse von den offenen 100 beispielhaft auf – es sind Beschlüsse, die auf Anträge, die von allen Fraktionen – auch von der SPD – gestellt wurden, zurückgehen.

Zwei Beispiele:

Schon ganz früh in der Wahlperiode, im Dezember 2011, hat die BVV auf Initiativer aller Parteien beschlossen, dass das Bezirksamt sich für den Einbau eines Fahrstuhl am U-Bahnhof Oskar-Helene-Heim einsetzen soll: Geschehen ist bis heute nichts.
Im Dezember 2013 beschloss die BVV einen grünen Antrag, der zum Ziel hatte, die Radwege in der Schloßstraße sicherer zu gestalten. Bis heute gibt es nicht einmal eine Vorlage zur Kenntnisnahme.

Rechtlicher Rahmen:

Die Arbeit eines Bezirksverordneten besteht aus dem Stellen von Fragen, der Kontrolle des Bezirksamts und dem Anregen von Verwaltungshandeln indem er Anträge stellt. (Initiativ- und Kontrollrecht; Artikel 72 VvB, § 12 Abs. 2 BezVG)

Nach dem Beschluss eines Antrags in der Bezirksverordnetenversammlung hat das Amt neun Monate Zeit, zu diesem Beschluss eine Vorlage zur Kenntnisnahme zu erstellen und der BVV vorzulegen. (§ 20 Abs. 3 GO der BVV Steglitz-Zehlendorf)

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