Zum Antrag „Querschnittsfinanzierung des KiJuB“ erklärt Nina Stahr, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion:

„Wir freuen uns sehr, dass sich die BVV heute für die Querschnittsfinanzierung des Kinder- und Jugendbüros ausgesprochen hat.

Die Mitarbeiterinnen des KiJuBs leisten eine großartige Arbeit. Doch diese Arbeit muss zukunftssicher und ausreichend finanziert sein. Deshalb unterstützen wir den Ausschussantrag des Jugendhilfeausschusses: Alle Ressorts profitieren von der Arbeit des Kinder- und Jugendbüros, alle Ressorts stehen deshalb in der Pflicht, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Auf dass die gute Arbeit im Kinder- und Jugendbüro langfristig gesichert ist und die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt und gefördert werden.“

Zum Hintergrund:

Kinder und Jugendliche haben das verbriefte Recht, an politischen Prozessen teilzuhaben. Unter anderem im Schulgesetz, im Baugesetz und im Jugendhilfegesetz ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festgeschrieben. Auch die Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1992 ratifiziert hat, schreibt die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen fest. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin schon 1999 den ‘Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt’ verpflichtet, die Grundlage des gesamten Verwaltungshandelns ist und sein muss.
Das Kinder- und Jugendbüro fungiert als Koordinations- und Schnittstelle. Die Expertinnen des Kinder- und Jugendbüros beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirksverwaltung. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und Menschen zwischen 6 und 21 Jahren zu ermutigen, sich aktiv in die Bezirkspolitik einzubringen, sind weitere Aufgaben des KiJuB: Auch diese Aufgaben betreffen alle Ressorts der Bezirksverwaltung – von Schule über Bau und Jugend bis hin zu Verkehr.

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