Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Steglitz-Zehlendorf begrüßt ausdrücklich die gemeinsame Vereinbarung, die der Bezirk und die Deutsche Wohnen SE am 23. Mai zum Schutz der Interessen der ca. 11.000 Mieter*innen der Deutsche Wohnen in Steglitz-Zehlendorf getroffen haben.
Die Vereinbarung verpflichtet die Deutsche Wohnen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus umfassend:
  • die Bruttowarmmieten dürfen nach der Modernisierung nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigen
  • Empfängerinnen und Empfänger von ALG II und Sozialhilfe sind geschützt, da die Bruttowarmmieten nach der Modernisierung nicht über den vom Jobcenter bzw. Sozialamt getragenen Kosten der Unterkunft liegen darf
  • die Nettokaltmieten bleiben nach Erhebung der Modernisierungsumlagen für 12 Monate unverändert
  • keine Luxusmodernisierungen
  • Mieterhöhungen nur auf Basis des Berliner Mietspiegels
  • Angebot von Ersatzwohnungen bei Sanierungsmaßnahmen
  • Wohnungstausche werden durch Anreize gefördert
  • Umfassende Mieterinnen- und Mieterinformation bei Modernisierungsmaßnahmen und eigentümerunabhängige Mieterberatung
Tonka Wojahn, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu: „Die Vereinbarung mit der Deutschen Wohnen ist ein wichtiger und wirksamer erster Schritt zu mehr Sicherheit, Transparenz und sozialer Verantwortung in Bezug auf die Mieter*innen der Deutschen Wohnen im Bezirk. Wir müssen nun weiter daran arbeiten, gute und soziale Verhältnisse für alle Mieterinnen und Mieter usicher zu stellen, z.B. mit dem von uns seit 2015 geforderten und jetzt genehmigten Screening zu Verdrängung im Bezirk, das entsprechende soziale Erhaltungssatzungen ermöglicht“.
Abgerufen werden kann der komplette Text der Vereinbarung auf der bezirklichen Webseite unter:https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/ueber-den-bezirk/zahlen-und-fakten/vereinbarungen/artikel.813931.php

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