Im April 2019 wurde im so genannten „Kleinen“ Teltower Damm eine „Fußgängerzone“ eingerichtet.
Das Bezirksamt hatte sich von dieser Maßnahme erhofft, dass sich eine Erhöhung der Attraktivität des Zentrums von Zehlendorf einstellt und für Radfahrende die Sicherheit erhöht werde.
Schon bald nach Einrichtung der Fußgängerzone gab es Probleme:
– Autofahrer und Autofahrerinnen ignorierten das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ und befuhren nunmehr auch von beiden Seiten die Fußgängerzone. Geparkt wurde ebenfalls verbotener Weise weiterhin.
– Die Geschäftsleute der meist Inhaber geführten Geschäfte, beschwerten sich darüber, dass ihrer Kundschaft keine Parkplätze aber auch vor den Geschäften keine Ladezonen mehr zur Verfügung standen.
– Der Lieferverkehr, der -wie in anderen Fußgängerzonen auch üblich- auf die Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr am Werktag beschränkt zugelassen war ließ sich nicht auf diese Zeiten einschränken, so dass Ausnahmegenehmigungen für das Liefern außerhalb der zugelassenen Lieferzeiten erteilt werden mussten.

Zur Pressemitteilung:

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.880805.php

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