Beim Bau des neuen Stadtquartieres in Lichterfelde Süd (ehemals “Parks Range”, nahe S-Bahnhof Lichterfelde Süd, insgesamt 100 Hektar, wegen Umweltschutz werden davon 39 Hektar bebaut) gibt es zur Zeit Kritik am Verfahren; es wird gar von “Geheimverhandlungen” gesprochen.

Richtig ist jedoch, dass eben diese Kritiker zwei Verfahrensschritte bewusst miteinander vermengen – Städtebaulichen Vertrag einerseits und Bebauungsplan andererseits:

Städtebaulicher Vertrag

Der Städtebauliche Vertrag nach §11 Baugesetzbuch wird zwischen Kommune und Investor vor dem Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes geschlossen. Hier werden insbesondere Ausgleichszahlungen und -maßnahmen sowie Erschließungskosten des Investors verbindlich geregelt. Da es sich dabei teils um vertrauliche Geschäftsdaten des Investors handelt, er mittlerweile oft eigentlich öffentliche Aufgaben übernimmt und die Verhandlungen an diesem Schritt laut Gesetz insgesamt im Geiste der Kooperation zwischen Investor und Kommune stattfinden sollen, sind städtebauliche Verträge in der Regel nicht öffentlich. Beratungen -insbesondere auch der bezirklichen Seite alleine- dazu im Verhandlungsverlauf finden in geschlossener Sitzung statt, um sich ohne Vertreter des Investors vertraulich auf eine einheitliche Linie ihm gegenüber einigen zu können.

Bebauungsplan

Die Aufstellung des Bebauungsplanes (“B-Plan”) schließlich erfolgt in einem genau geregelten öffentlichen Verfahren mit festgeschriebener Öffentlichkeitsbeteiligung. Im B-Plan werden alle gestalterischen Ansprüche der Öffentlichkeit dem Investor als Bauherr gegenüber öffentlich festgelegt. Hier findet sich der eigentliche Kern des Vertragsmaterials und hier werden Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gezielt nach Änderungswünschen gefragt. Die Festlegungen des Bebauungsplanes sind dabei übrigens nicht durch den Städtebaulichen Vertrag limitiert und dieser behandelt wie oben erwähnt insbesondere Erschließung und Ausgleich beim Bauprozess, nicht aber den fertigen Baukörper und Grundstück. Es sind damit also keine Vorabfestlegungen im Sinne einer “Kungelei” mit dem Investor im Städtebaulichen Vertrag möglich.

Bernd Steinhoff, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Steglitz-Zehlendorf dazu: “Es handelt sich bei der internen Beratung des gerade anliegenden Städtebaulichen Vertrages keineswegs um natürlich abzulehnende “Geheimverhandlungen”, sondern im Gegenteil um dringend nötige interne Absprachen, um die öffentlichen Interessen beim Planungsverfahren Lichterfelde Süd möglichst gut vertreten zu können – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Das Verfahren insgesamt läuft auch keineswegs übereilt, sondern schon seit 2013 mit öffentlichen Workshops und Beratungen in der BVV und ihren Ausschüssen. Ich bin zuversichtlich, dass alles dies jetzt in einen guten Bebauungsplan einmündet, der uns den größtmöglichen Einklang aus Naturschutz und Wohnungsbau bringen wird. 500 Wohnungen mit dauerhaft günstiger Miete wollen wir bei einer Genossenschaft oder städtischen Wohnungsbaugesellschaft verankern”.

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