Kreisverband Steglitz-Zehlendorf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Auf diesen Seiten findest Du Informationen zu unseren Gremien und den AnsprechpartnerInnen auf den verschiedenen Ebenen. Wenn Du Dir selbst ein Bild machen möchtest, komm einfach bei einer unserer Veranstaltungen vorbei. Grundsätzlich sind bei uns alle Termine öffentlich, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Gern hilft Dir auch unsere Kreisgeschäftsstelle  bei Fragen oder Kritik weiter. Unser Kreisgeschäftsführer Elias Kather ist der  Ansprechpartner für alle Fragen, die den Kreisverband betreffen. In der Regel ist er Dienstags und Donnerstags jeweils Nachmittags erreichbar.


Unser Kreisvorstand

Der Vorstand des Kreisverbands Steglitz-Zehlendorf besteht aus zehn Mitgliedern , von denen der/die Finanzveranwortliche eine Sonderrolle hat. Zu den Aufgaben des Vorstands zählt die Organisation der Mitgliederversammlungen, der jährlich stattfindenden Hauptversammlung, der Wahlkampfaktionen und diverser anderer Veranstaltungen. Er vertritt den Kreisverband nach außen und ist das Bindeglied zwischen Bezirksgruppe und BVV-Fraktion sowie zu den Stadtteil- und Arbeitsgruppen und zum Landesvorstand.



Unsere Mandatsträger*innen

Unsere Mandatsaträger*innen vertreten uns im Bezirk im Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung, auf Landesebene im Berliner Abgeordnetenhaus und auf Bundesebene im Bundestag








Unsere Delegierten für die Landes- und Bundesebene

Hier kannst Du eine Übersicht über unsere Delegierten bekommen. Diese vertreten uns auf Landesebene bei der Landesdelegiertenkonferen oder dem Landesausschuss, oder auf Bundesebene bei der Bundesdelegiertenkonferenz







Unsere Satzung des Kreisverbandes

Der Kreisverband führt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Landesverband Berlin –Kreisverband Steglitz–Zehlendorf.

Er ist eine Bezirksgruppe gem. § 9 der Landessatzung – LS – des Landesverbandes Berlin der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Kreisverband gem. § 8 Abs. 1 der Bundessatzung dieser Partei. Sein Arbeitsgebiet ist Steglitz–Zehlendorf
Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Sitzungen von Organen, Arbeitsgruppen und Gremien des KV teilzunehmen.
Jedes Mitglied kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen gewählt werden.Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Kreismitgliederversammlung(KMV) ……………

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