Forderungen aus dem UBA-Lärmgutachten umsetzen!

Felicitas Kubala, umweltpolitische Sprecherin, und Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagen zur Veröffentlichung des Lärmgutachtens des Umweltbundesamtes zum Flughafen BER:

Es drängt sich nach wie vor der Eindruck auf, dass dem Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse der lärmfachlichen Bewertung des Umweltbundesamtes (UBA) nicht zusagten und deshalb eine Veröffentlichung verhindert werden sollte. Der öffentliche Druck hat nun einen anderen Weg erzwungen. Die Kette der Verschleierung und Intranzparenz bei der Planung des Flughafens BER darf nicht fortgesetzt werden.

Im UBA-Gutachten wird ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr empfohlen und zugleich gefordert, bei der Festlegung der Flugrouten die besondere Siedlungsstruktur in den Gebieten um den Wannsee, den Bereich der Havelseen und besonders um den Müggelsee stärker zu berücksichtigen. Das UBA kritisiert, dass Lärmoptimierungsmöglichkeiten von vornherein ausgeschlossen wurden, weil der unabhängige Parallelbetrieb festgeschrieben wurde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Senat auch als Miteigentümer des BER auf, sich dafür einzusetzen, die Verbesserungsansätze des UBA-Gutachtens aufzunehmen und die Lärmauswirkungen neu zu bewerten. Fluglärm macht krank! Der Senat steht in der Pflicht durch besseren Lärmschutz den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicher zu stellen.

Die Fraktion macht in der kommenden Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses mit ihrem Antrag “Flugrouten optimieren, AnwohnerInnen besser schützen” (17/0076) Vorschläge zur Verbesserung des Lärmschutzes der betroffenen AnliegerInnen in Berlin und Brandenburg. Darin plädieren wir deckungsgleich mit dem UBA für ein Nachtflugverbot, für einen abhängigen Parallelbetrieb der Landebahnen, für alternative Flugrouten im Osten und Westen und für die Veröffentlichung aller notwendigen Daten zur Berechnung der Auswirkungen der Flugrouten.

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