Am Mittwoch, den 11. Februar, trat erstmals im neuen Jahr der Landesausschuss der Berliner Grünen, auch „kleiner Parteitag“ genannt, zusammen.

Als inhaltlicher Tagesordnungspunkt stand eine Diskussion zur Neuen Rechten (Pegida, AfD und Co.) auf dem Programm. Die Kreisverbände berichteten von ihren Erfahrungen vor Ort, so etwa Steglitz-Zehlendorf von der zweimal verschobenen Flüchtlingsveranstaltung der AfD bei uns im Bezirk. Es bestand Konsens in der Feststellung, dass wir als Grüne für das Programm der AfD den natürlich Widersacher darstellen und diese Rolle auch annehmen sollten. Sei es Familien-, Flüchtlings- und Europapolitik: Keine andere Partei kann sich hier so deutlich von der „Alternative für Deutschland“ distanzieren.

Parteistrukturell wurden die Satzungsänderungsanträge des Landesvorstandes für die kommende Landesdelegiertenkonferenz (LDK) vorgestellt und diskutiert. Während der Vorschlag, die Direktkandidat*innen in den Kreisverbänden verbindlich vor der Listenaufstellung im Land zu wählen keinen Widerspruch auslöste, wurde die Debatte hitziger bei der Frage nach einer festen Frist von Änderungsanträgen für die LDK. Der Landesvorstand schlägt in seinem Entwurf vor, die Einreichung von Änderungsanträge für vorliegende Anträge nur noch bis spätestens einer Woche vor der Mitgliederversammlung oder Delegiertenkonferenz zuzulassen. Damit soll die Einreichung von Anträgen in letzter Minute verhindert werden, die die Geschäftsstelle und das Präsidium der Versammlung ebenso vor eine große Herausforderung stellt wie die Delegierten, die teils kurzfristig informiert werden. Kritik an dem Vorschlag regte sich von verschiedener Seite, bemängelt wurde vor allem, dass das Antragssteller*innen-Treffen, das traditionell vor der Delegiertenkonferenz stattfinden, damit ausgehöhlt und in seinen Entscheidungen eingeschränkt werde. Zudem könne auf die Kurzfristigkeit aktueller Ereignisse nicht eingegangen werden. Unser Landesvorsitzende Daniel Wesener erwiderte, dass natürlich auch unter der neuen Regelung weiterhin Dringlichkeitsanträge möglich seien. Zudem verwies er darauf, dass ein solches Vorgehen seit langem in der Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz erfolgreich praktiziert werde.

Des Weiteren wählte der Landesausschuss die Vertrauensperson für Mitarbeiter*innen des Landesverbandes oder seiner Gliederungen sowie eine neue Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigungen.

Lukas Uhde

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