Die Probleme in der Musikschule Steglitz-Zehlendorf häufen sich – zurückzuführen ist dies auf eine stark fehlerbehaftete, landesweite Software zur Verwaltung der Musikschule. DozentInnen und SchülerInnen sind die Leidtragenden.

Carsten Berger, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Steglitz-Zehlendorf, erklärt dazu:

„Auf Software-Ebene liegt bei den Musikschulen eine Entsprechung zum Planungs-Chaos am Flughafen ‚BER’ vor. Der Senat muss umgehend in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller für Abhilfe sorgen! Dazu gibt es keine Handlungsalternative, denn eine erneute Umstellung der gesamten Fachverfahren auf eine andere Software würde aufgrund erneuter monatelanger Umstellungsarbeiten und erneuter „Kinderkrankheiten“ die lange gewachsene Musikschulstruktur Berlins und auch Steglitz-Zehlendorfs vollends zerstören.

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert daher:

  • DozentInnen und SchülerInnen müssen sich auf Anmeldung, korrekte Stundenplanung und -abrechnung verlassen können! Der Senat als oberster Dienstherr hat hier eine Fürsorgepflicht für seine Musikschulangestellten und seine freien Musikschuldozenten und muss dieser nachkommen!
  • Bildungs- und Kulturstadträtin Kerstin Richter-Kotowski muss wirkungsvoll auf eine entsprechende Verbesserung der Software insistieren – schnell und effektiv, sonst steht die öffentliche Musikschule an sich auf dem Spiel!

Wir begrüßen daher ausdrücklich das ‚Protestkonzert gegen die fortschreitende Demontage der Leo-Borchard-Musikschule und den Abbau der musischen Bildung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf’ am 13. November 2015 um 19 Uhr in der Matthäuskirche in Steglitz, um auf die Lage der Musikschule hinzuweisen.“

Zum Hintergrund:

Die unglückliche Odyssee des Software-Projektes „MS-IT“ („IT-Fachverfahren für die Berliner Musikschulen“) begann auf Landesebene bereits kurz nach dessen Grundsteinlegung 2009: Dem Vernehmen nach wurden dem Programm verwandte Software-Module aus der Volkshochschulverwaltung zugrunde gelegt, um eine neue Software zu schaffen, die eigentlich jedoch anderen Ansprüchen genügen muss: Einzelunterricht, Ausfallregelung und das sogenannte „Instrumentenkarussell“ (SchülerInnen erhalten nacheinander Unterricht an verschiedenen Instrumenten, also auch bei verschiedenen DozentInnen) kennt die Volkshochschul-Software nicht.

Weiter verkompliziert wurde die Situation dann mit der Ermahnung seitens der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die bisherigen Abrechnungsmodalitäten zum Straftatbestand der „Scheinselbständigkeit“ bei MusikschuldozentInnen führen würde. Denn sie würden die Zeiten ihrer Stunden zumeist nicht selber planen, sie bekämen das Unterrichtsmaterial gestellt und unterrichteten in Räumen der Musikschulen.

Eilige und unzureichende Abhilfe versuchte Bildungssenatorin Scheeres mit der „Ausführungsverordnung Honorare“ vom 10.7.2012  zu schaffen, die neben besonderen Härten bei niedrigen Stundensätzen und Ausfallregelungen bei Krankheit und in Ferienzeiten auch besondere Herausforderungen für die Software aufwirft: Einzelstundenabrechnung werden verlangt und nur aktuelle Buchungen sind möglich, eine Vor- oder Rückdatierung für Unterrichtsverträge bei Aufnahme sind nicht länger erlaubt.

Eine Modifikation der Software zur Anpassung an ihren Zweck in der Musikschulverwaltung fand offensichtlich nicht ausreichend statt.

Hinzu kommen noch handwerkliche Probleme der Software, die zu häufigen Abstürzen führen und sogar daran hindern, einfach nachzuvollziehen, bis zu welchem Zeitpunkt die vorher gespeicherten Vorgänge korrekt aufgenommen sind.

In dieser Situation jedoch stand die lange geplante Einführung der Software ins Tagesgeschäft schon an. Die vorherige Software „Musika“ lief aus und so gab es keine Rückfallmöglichkeit. Die neue Software verursachte eine Situation, für die die Angestellten der Musikschulen mit langen Schichten büßen mussten und müssen: Adressdaten müssen von Hand eingegeben werden, unerklärliche Fehler treten auf, das System stürzt ab, Eingaben müssen mühsam wiederholt werden. MitarbeiterInnen kamen häufig bis an ihre persönliche Belastungsgrenze. DozentInnen, die – trotz überdurchschnittlicher eigener Abschlüsse – aufgrund der niedrigen Stundensätze unterdurchschnittlich verdienen, sind durch die entstehenden Verdienstausfälle nicht selten in ihrer Existenz gefährdet!

Die bezirkliche Haushaltssperre verschlimmerte die Situation nochmals: In der Musikschule wurden keine Neuverträge abgeschlossen und somit gingen nochmals Unterrichtsverhältnisse verloren.

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