Kreuzung Gallwitzallee

Die Kreuzung Gallwitzallee am Gemeindepark Lankwitz

Derzeit erregen Radwegebaumaßnahmen im Bezirk viel Aufmerksamkeit. Eine davon ist der Fernradweg Berlin-Leipzig, insbesondere in einem Teilstück am Gemeindepark Lankwitz sind die Aspekte von Verkehrssicherheit und Ökologie in Einklang zu bringen. Hintergrund ist hier eine schon länger bestehende (und auch durch die entsprechenden Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung geprüfte und beschlossene) Planung, den Radweg durch den Park zu führen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf erklärt dazu:

Die gemeinsam vom bezirklichen Tiefbauamt und den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitete Lösung der Radwegführung durch den Park -erweitert um eine Umplanung zum Wurzelschutz im Park durch ein Hochbauverfahren- ist nach Abwägung der Vor- und auch vorhandenen Nachteile die bessere Variante:

Aus Hinsicht der Verkehrssicherheit ist zu sagen, dass es bisher häufig zu Konflikten zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen kommt, da die Radfahrenden oftmals den Fußweg mit benutzen. Hier sollte sich eine deutliche Besserung ergeben, wenn beide Wege räumlich stärker getrennt und Querungen deutlich geregelt sind.

Ökologisch gesehen fällt hierbei in die Waagschale, dass bei der Trassenführung durch den Park keine Fällung von Bäumen nötig ist, wie es bei einer Trassenführung um den Park wahrscheinlich anfallen würde. Im Park vermutete Nester besonders schützenswerter Wildbienen konnten nach eingehender Untersuchung nicht festgestellt werden. Durch eine Änderung des Bauverfahrens in ein Hochbauverfahren werden hier die Wurzeln der Bäume geschützt werden. Ein vorhandenes Wiesen-Pflegeprojekt wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt.

Darüber hinaus ist im Gesamtzusammenhang zu sagen, dass die beteiligten Fachämter im Rahmen ihrer normalen Pflichten und nach Abklärung von Einwendungen (Wurzelschutz, Schutz von Wildbienen) gehandelt haben, es kam hier nicht zu einem „eigenmächtigen“ Handeln der Bezirksstadträtin Schellenberg. Ebenso beeinflusste der Erhalt eines vor Ort vorhandenen Kopfsteinpflasters die Entscheidung nicht wesentlich, da die Aspekte Sicherheit und Naturschutz deutlich wichtiger sind. Die Anwohner*innen sollten nicht über Gebühr durch extrem verlängerte Baumaßnahmen belastet werden und die Maßnahme zügig umgesetzt.

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