Bei dem Grundstück Dahlemer Weg 247 handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 17.000 Quadratmeter. Über einen langen Zeitraum sich selbst überlassen, konnte die Natur sich hier ausbreiten und bot Unterschlupf für Flora und Fauna inmitten urbaner Umgebung. Deshalb stieß die Benennung des Grundstückes als potentieller Standort auf heftige Kritik seitens Umweltschützer*innen, Naturfreunde, Anwohner*innen. Als Grüne Fraktion haben wir die berechtigte Ermahnung zur genauen Überprüfung der naturschutzfachlichen Bedeutung des Areals und seine Stellung innerhalb einer Biotopverbindung zwischen dem Hermann-Laehr- Park und dem Teltowkanal ernst genommen, ohne sich auf jegliche Diskussion zu einem Nutzungskonflikt nach einem Motto Geflüchtete vs. Naturschutz einzulassen. Die von der grünen Stadträtin für Umwelt- und Naturschutz in Auftrag gegebene Untersuchung ergab zwei Gebiete, die sich in ihrer Wertigkeit unterscheiden: einen nördlichen „arten- und strukturäremern“, bestehend aus Ahron- und Robinenwald und einen südlichen, der sich „durch eine größere Arten- und Strukturvielfalt auszeichnet. (“Naturschutzfachliche Bewertung und faunistische Potenzialeinschätzung“ vom 21.06.18) Laut Untersuchung sind keine geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG oder § 28 NatSchG Berlin auf dem Grundstück vorhanden. Laut Natur- und Umweltamt Steglitz-Zehlendorf ist der sich im Süden des Grundstücks befindenden Eichenwald schützenswert und kann als Biotopverbindung zu den anderen Flächen aufgewertet werden. Als Habitat für Tierarten wird sowohl der nördliche als auch der südliche Teil als wenig geeignet eingeschätzt; lediglich entlang der Bahnlinien. Auf Grundlage dieser Untersuchung und der leider ergebnislosen Überprüfung von weiteren, möglichen Grundstücken im Bezirk haben wir unsere Position formuliert: Als Bündnisgrüne sind wir die Partei, stehen wir sowohl für den Umweltschutz als auch für den Schutz von Minderheiten. Die fortdauernde hoffnungslose politische Lage u.a. für die Menschen in Syrien, erfordert ein solidarisches Handeln und zwar denen zu uns Geflüchteten Schutz zu geben und dauerhaft unterzubringen. Im Rahmen der berlinweiten Vereinbarung im Rat der Bürgermeister*innen hat sich unser Bezirk verpflichtet, entsprechende Grundstücke zur dauerhaften Bebauung zur Verfügung zu stellen und damit die temporäre Unterbringung abzulösen. Von insgesamt 5 Standorten im Bezirk sind bereits zwei MUFs bewohnt, ein dritter ist im Bau. Zusammen mit einem weiteren strittigen Standort bildet der Dahlemer Weg 247 die letzte Möglichkeit für den Bau einer solchen Unterkunft. Leider wurden die vom Bezirk vorgeschlagenen Ersatzgrundstücke, auch unter Einbeziehung von bisherigen Tempohomes-Standorten, aus verschiedenen Gründen – u.a. Unwirtschaftlichkeit – von den zuständigen Senatsverwaltungen abgelehnt. Die Anforderungen an einen MUF-Bau setzen jedoch bestimmte bautechnische Bedingungen und entsprechende Infrastruktur voraus, so dass weitere Grundstücke nach mehrfachen Prüfungen nicht ermittelt werden konnten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Untersuchung und unter dem politisch anhaltenden Druck, weitere Grundstücke für MUFs zu nennen, haben wir Grüne einen Kompromiss getroffen und uns für die Umwidmung des nördlichen Teils und für eine kleinere und umweltfreundliche Bebauung dort ausgesprochen. Wir haben einen entsprechenden Antrag in die BVV eingebracht und dieser wurde fraktionsübergreifend einstimmig beschieden: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6775 .

Entschieden weisen wir deshalb alle Vorwürfe zurück, unser Bezirk hätte keine passenden Grundstücke benannt, um die Unterbringung von Geflüchteten in Steglitz-Zehlendorf zu verhindern. Wir deuten sie als parteipolitische Angriffe gegen die schwarz-grüne Zählgemeinschaft in Steglitz-Zehlendorf, die eher ideologischen Zwecken, als sachorientierte Lösungen dienen.

Gegen die Teilentziehung der Grünfläche durch das Bezirksamt vom 02.04.19 hat BUND e.V. geklagt. Ein weiteres vertiefendes Gutachten seitens der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr ist in Auftrag gegeben worden. Wir warten diese Ergebnisse ab, sowie die Schritte seitens der von nun an für die Bebauung zuständigen Senatsverwaltungen und werden danach eine Stellungnahme abgeben.

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