Auf GRÜN kommt´s jetzt an

Nach mehr als 20 Jahren SPD-Führung im Roten Rathaus ist es Zeit für ein Update, damit Berlin und seine Verwaltung wieder funktioniert. Es ist Zeit für ein anpackende Regierende Bürgermeisterin, die im Hier und Jetzt die notwendigen Maßnahmen ergreift, die aber auch die energie- und klimapolitischen Weichen stellt, damit wir nicht nur durch diesen und den nächsten, sondern auch durch die zehn darauffolgenden Winter kommen. Deshalb möchten wir euch vorschlagen, mit Bettina Jarasch als Spitzenkandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin in den Wahlkampf zu ziehen. Es ist Zeit für GRÜN. Es ist Zeit für Bettina Jarasch. 

Ist die Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts zur Berlin-Wahl endgültig?

Ja. Laut Landesverfassungsgericht muss das Urteil nicht durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Zur Begründung hieß es, das Landesverfassungsgericht sei mit seinem Votum nicht von der bisherigen Rechtssprechung der Karlsruher Richter abgewichen. Der Berliner Senat will auch keine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Wer darf bei möglichen Wiederholungswahlen abstimmen?

Alle, die zum Zeitpunkt der Wahlwiederholung wahlberechtigt sind – nach Alter und Wohnsitz. Da die Wahlen mehr als sechs Monate zurückliegen, muss ein neues Wählerverzeichnis erstellt werden.

Das hat vor allem Auswirkungen auf Menschen, die inzwischen nach Berlin hin- oder aus Berlin weggezogen sind, beziehungsweise das notwendige Wahlalter erreicht haben. Dieses liegt bei Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl bei 18 Jahren, bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen bei 16 Jahren. Damit können diejenigen Berlinerinnen und Berliner, die seit dem 26. September 2021 volljährig geworden sind, bei einer Wiederholungswahl (neu) abstimmen.

Stimmen für inzwischen verstorbene Menschen können nicht stellvertretend abgegeben werden.

Sind alle Wähler, die auch am 26. September 2021 gewählt haben, nun verpflichtet erneut zu wählen?

Auch bei der Wahlwiederholung gilt: Die Bürger haben ein Wahlrecht, aber nicht die Pflicht zu wählen. Kurz: Wer am 26. September 2021 in Berlin gewählt hat, kann auch diesmal, wenn er oder sie weiter in Berlin gemeldet ist, erneut wählen, unabhängig davon, ob er oder sie damals ihre Stimme abgegeben hat oder nicht. Die Wahl ist wie alle bundesdeutschen Wahlen freiwillig, wer also nicht abstimmt, muss keine Konsequenzen befürchten.

Bleibt bei denen, die damals gewählt haben, nun aber nicht teilnehmen, die Stimme gültig?

Nein. Im Februar findet eine Wiederholungswahl statt und es zählt das dann ermittelte Ergebnis. Das Ergebnis vom September ist damit dann annulliert.



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