Die Corona-Krise hat auch die Arbeit des Wohnungsamtes Steglitz-Zehlendorf stark beeinträchtigt: Wie bei allen Ämtern wurde die vom Bezirksamt vorgegebene Reduzierung des Personalkörpers vorgenommen, um neben der Vorbeugung von Ansteckungen auch eine entsprechende Personalreserve zu haben, sollte die Pandemie im Wohnungsamt stärker um sich greifen. Doch gerade um Engpässe unter diesen besonderen Umständen zu vermeiden und den Bürger*innen schnell und effizient zu helfen, wurden vom Bund und Land Verfahrensvereinfachungen im Wohngeld empfohlen. Das Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf hat sich jedoch gegen diese Empfehlungen entschieden, um Mehraufwand zu vermeiden und ging den herkömmlichen Weg der umfangreichen und komplizierten Antragstellung.
Um dem erhöhten Antragsvolumen zu begegnen, wurde eine „Notfall“-Option eingeführt: besonders dringende Fälle sollten dadurch schneller bzw. überhaupt bearbeitet werden. Unklar ist hier aus Bürger*innensicht jedoch wohl häufig geblieben, wie die Priorisierung vorgenommen wurde, so dass es zu einer scheinbaren Unerreichbarkeit des Wohnungsamtes generell kam. Eine Statistik der Bearbeitung der sog. „Notfälle“ konnte der zuständige Stadtrat Karnetzki zur Großen Anfrage der grünen Fraktion in der BVV (Drs. 1923/V) am 10.6. und bis heute nicht liefern.

Tonka Wojahn, Fraktionsvorsitzende der grünen Fraktion dazu: „Wir können hier nicht nachvollziehen, ob das Wohnungsamt des Bezirks zu allen Zeiten -auch während Corona- arbeitsfähig war und ist. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung über fehlende Erreichbarkeit und Bearbeitung von Vorgängen geben Anlass zur Sorge, dass hier ein großer Berg Arbeit nicht ausgeführt wurde und viele Menschen in dieser Krisenzeit mit erheblichen Wohnkostenbelastungen konfrontiert waren. Bei Wohngeld trifft dies gerade finanziell schwache Mitglieder unserer Gesellschaft, die auf die Zahlungen dringend angewiesen sind. Es ist bedauerlich, dass hier ein sozialer Ermessensspielraum politisch verspielt wurde.“

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