Was macht eigentlich die Bezirks­verordnetenversammlung?

Vielleicht habt Ihr Euch schon mal gefragt, wie das eigentlich funktioniert mit der Politik im Bezirk: Wer hat was zu sagen? Werden alle Vertreter*innen gewählt? Und : Ist die BVV ein kleines Parlament?  

Den Anfang macht die Partei- im Fall der Grünen die Kreismitgliederversammlung. Sie stellt eine Liste mit möglichen Kandidat*innen für die Arbeit im Bezirk auf. Diese Liste ist natürlich quotiert. 

Die Bezirke wählen parallel zur Abgeordnetenhauswahl. Es darf jeder wählen, der mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnt und wahlberechtigt ist. Wenn die Partei dann mindestens drei Prozent aller Stimmen im Bezirk errungen hat (bei der Wiederholungswahl 2023 gewannen die Grünen hier 21,6 Prozent der Stimmen) zieht sie in die BVV  des Bezirks ein. In unserem Fall hat die Fraktion 13 Mitglieder. 

Die Aufgaben der BVV bestehen darin, die Bezirksbürgermeister*in und die fünf Stadträt*innen zu wählen, den Bezirkshaushalt mit zu planen, die Bezirksverwaltung zu kontrollieren und Beschlüsse für den Bezirk zu fassen, bzw. Ideen einzubringen. 

Die Anzahl der Stadträt*innen, die eine Partei besetzt, richtet sich nach der Größe der Fraktion – unabhängig von etwaigen Zählgemeinschaften. Im Fall von Steglitz Zehlendorf heißt das, dass den Grünen die Bürgermeisterin – in diesem Fall Maren Schellenberg – und ein Stadtrat – Urban Aykal – zustehen, der CDU drei Stadträt*innen und der SPD eine Stadträtin. 

In der BVV arbeiten die Grünen wiederum mit SPD und FDP in einer Koalition zusammen, was im Bezirk Zählgemeinschaft heißt. Das heißt, dass wir gemeinsam eine Mehrheit haben, um bestimmte Themen gemeinsam zu erreichen. Das kann Fragen des Verkehrs, des Naturschutzes oder auch der schulischen Versorgung betreffen. 

Die Bezirksverordneten gehen in Fachausschüsse, um sich über Themen zu informieren, Anträge zu diskutieren und ihre Ideen zu formulieren; sie erarbeiten Anträge oder stellen Anfragen an die verantwortlichen Stadrät*innen. Viele von ihnen nehmen außerdem sehr oft an Veranstaltungen im Bezirk teil, um auf dem Laufenden zu bleiben und mit den Menschen in Kontakt zu sein. Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung, von der sie die Hälfte an den Kreisverband abführen. 

Einmal im Monat findet die BVV statt – dann werden  Anträge diskutiert und anschließend abgestimmt oder in die Fachausschüsse weitergeleitet. Der Vorsitzende der BVV ist der Bezirksvorsteher – er übernimmt die Aufgaben, die sonst Parlamentspräsident*innen übernehmen. Bei der BVV können Einwohner*innen Einwohnerfragen oder (wenn sie 1.000 Unterschriften gesammelt haben) Einwohneranträge stellen. Diese müssen rechtzeitig vor der Sitzung im BVV-Büro eingehen. Einwohnerfragen dürfen auch in jedem Ausschuss gestellt werden – weder in der BVV, noch im Ausschuss gibt es dafür ein Mindestalter. Diese sollten vorher über die Website der BVV einreicht werden, damit das Amt qualifiziert darauf antworten kann.

Die BVV ist grundsätzlich öffentlich – im Fall von Steglitz-Zehlendorf wird sie  auch im Livestream übertragen. Alle Termine, die Anträge und den Link findet Ihr hier: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/

Vielleicht schaut Ihr ja einmal vorbei.

geschrieben am 4. April 2024 von Silke Lambeck