Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf: konsequent vom Ende her denken und Vorsorge für Kosten treffen!
Der Milieuschutz -also der Eingriff von Seiten der Kommune in Baumaßnahmen privater Investoren auf der Grundlage von §172 Baugesetzbuch- ist zur Zeit in aller Munde. Berlin hat bereits ca. 40 Milieuschutzgebiete, in denen Bewohner*innen ein Stück weit vor “Luxussanierungen” und damit verbundenen Mietsteigerungen geschützt sind.
Die Grüne Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf setzt sich bereits seit 2015 (“Voruntersuchung Milieuschutzgebiete initiieren” Drs. 1241/IV) dafür ein, entsprechende Studien auch für unseren Bezirk anzufertigen, auf deren Grundlage Milieuschutz-Gebiete ausgewiesen werden können. Das erste Grobscreening im Jahre 2015 zeigte keine entsprechend gravierenden Auffälligkeiten, die Ergebnisse des neuen Screenings von 2017 werden zur Zeit diskutiert und es gibt einen Einwohnerantrag dazu (“Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf”, Drs. 606/V), der vertiefende Untersuchungen für drei Gebiete fordert.
Im Stadtplanungsausschuss am 9. Januar 2018 gab es nun eine Änderung dieses Einwohnerantrages. Besorgt um die Folgekosten einer eventuellen Ausweisung der dort genannten Gebiete als Milieuschutz hat die CDU deutlich gemacht, dass sie dem Antrag lediglich in der von ihr geänderten Form zustimmen wird: diese sieht eine vollständige Übernahme der Kosten und auch für die weiteren Folgen einer Untersuchung durch das Land vor.
Da wir Grüne zusammen mit den den Milieuschutz befürwortenden Fraktionen (SPD und Linke) keine Mehrheit haben und eine Ablehnung des Antrags dringend vermeiden wollten, haben wir uns entschieden, dem Antrag in dieser geänderten Version zuzustimmen und das Fenster zur Landesebene zu öffnen und uns dort für eine Lösung einzusetzen. Dabei sind die Folgekosten (Vorbereitende Untersuchungen, Erarbeitung von Genehmigungskriterien, und Ausstattungsstandards, Überprüfung von Bauanträgen zu Nutzungsänderung oder Modernisierung sowie entsprechende Kontrollen, Erhöhung der zu prüfenden Bauanträge in der Verwaltung) mit in den Blick zu nehmen und finanziell abzusichern.
Wir begrüßen daher, dass das Land Berlin die Einführung von weiteren Milieuschutzgebieten als politisches Ziel nennt, einige Bezirke in der Vergangenheit hierzu finanziell unterstützt hat (Landeshaushalt: Titel 4200/89339 Mittel für „städtebauliche Einzelmaßnahmen“) und sind bereits in intensiven Gesprächen.
Der Erlass von Milieuschutzgebieten in anderen Bezirken hat gezeigt, dass Mietentwicklung deutlich gebremst und der soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem bestimmten Gebiet erhalten werden kann.