Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf – ein grünes Projekt
Ein grünes Projekt, an dem wir schon seit drei Jahren gearbeitet haben, ist nun endlich auf der Zielgeraden.
Das von uns initiierte Grobscrenning der Firma TOPOS, in dem unserer Bezirk nach Gegenden mit besonderem Verdrängungspotential untersucht wurde, hat den Bereich Schlossstraße, Markelstraße, Mittelstraße und Feuerbachstraße als Gebiete identifiziert, in dem Mieter*innen besonders von Verdrängung bedroht sind. Damit sind jetzt endlich die Voraussetzungen zur Schaffung von Milieuschutzgebieten gegeben.
Bis dahin war es ein langer Weg, von unserem ersten Antrag aus 2015, unserer große Anfrage 2017 und schließlich unser Antrag auf Ausschreibung eines unabhängigen Gutachtens, dass uns jetzt vorliegt. Darüber hinaus mussten wir dafür sorgen, dass der Bezirk für dieses Screening die notwendigen finanziellen Mittel bekommt und mit entsprechendem Personal ausgestattet ist, um in der Lage zu sein, Milieuschutzmaßnahmen entsprechend wirksam umzusetzen zu können. In diesem Zusammenhang möchten wir uns insbesondere bei Katrin Schmidberger (Mitglied der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus) bedanken, die dies für uns auf Landesebene rausverhandelt hat.
Eine Unterstützung der Bezirksfraktionen der SPD und Linke gab es bei alledem leider nicht.
Zwar gab es auch aus Reihen der SPD Milieuschutzanträge, in denen sie für insgesamt 14 Bereiche Milieuschutzgebiete gefordert haben. Leider kann man diese nur als „Luftnummern“ bezeichnen. Ohne entsprechende Datengrundlage 14 Bereiche des Bezirks mit Milieuschutz-Ansinnen zu versehen, ist sinnlos (Eigentümer*innen können dann den Milieuschutz dann ohne Probleme „wegklagen“) bis extrem kontraproduktiv (Eigentümer*innen ziehen hochpreisige Modernisierungsmaßnahmen sogar vor).
Milieuschutz ist dabei ein – und zwar nicht das einzig selig machende – Werkzeug in einem ganzen Werkzeugkasten des Mieter*innenschutzes. Ist eine Erhaltungssatzung gut mit Daten abgesichert, kann sie Luxussanierungen erschweren bis verhindern und ermöglicht z.B. auch ein besonderes Vorkaufsrecht des Bezirks bei Verkäufen.
Durch unser gewähltes Verfahren jetzt bereits einen Aufstellungsbeschluss zu erlassen, sichern wir -auf Grundlage der Einschätzungen des Gutachters- die Mieter*innen auch in der Übergangsphase bis zur Wirksamkeit des Milieuschutzes gegen vorauseilende Maßnahmen ihrer Vermieter*innen ab.