Milieuschutz: Grüne Fraktion begrüßt Bereitstellung finanzieller Mittel für Screening-Maßnahmen in Steglitz-Zehlendorf
Mit großer Freude nimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bereitstellung finanzieller Mittel für sozialräumliche Untersuchungen durch den Berliner Senat an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf. Diese Untersuchungen, die die wissenschaftliche Grundlage für die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung nach §172 Baugesetzbuch (kurz: „Milieuschutz“) darstellen, sind zentral, um soziale Verdrängungsvorgänge („Gentrifizierung“) nachzuweisen und durch die Erhaltungssatzung zu verhindern. Diese Erhaltungssatzung ist ferner auch die Grundlage z.B. für die Ausübung eines Vorkaufsrechts, wie dies bereits mehrfach in Berliner Bezirken praktiziert wurde.
Die grüne Fraktion befürwortet ausdrücklich eine gute Mischung verschiedener sozialer Bevölkerungsschichten im Bezirk und hat sich nachdrücklich und als erste für entsprechende Untersuchungen eingesetzt: zunächst mit dem Antrag „Voruntersuchung Milieuschutzgebiete initiieren“ (Drs. 1241/IV) von 2015, der in ein Grobscreening mündete und später mit dem Antrag „Milieuschutz: Voraussetzungen durch den Senat schaffen!“ (Drs. 817/V) von 2018, der mit der Bereitstellung der Mittel durch den Senat seine positiven Antwort erhält. Durch die jetzt bereitgestellten Mittel kann eine aktuelle, schärfere Analyse durch ein externes Institut stattfinden.
Sebastian Serowy, wohnpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu: „Ich freue mich außerordentlich über dieses starke Signal gegen Verdrängung und für einen sozialen Mix in unserem Bezirk und nehme es als eine Bestätigung unseres Einsatzes auf Bezirks- und Landesebene. Auch Steglitz-Zehlendorf ist nicht nur für die Schönen und Reichen da!“
geschrieben am 12. Dezember 2018 von Ulrike Kipf
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