Maren Schellenberg, Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:


Wir haben die heutige Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit Spannung verfolgt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ausweisung des Weges als Badestelle nicht richtig ist und damit für das Verbot des Mitführens von Hunden auf den Wegen nach Hundegesetz als gesetzliche Grundlage nicht ausreicht.

Das Gericht hat aber auch dargestellt, dass das Berliner Grünanlagengesetz und das Waldgesetz durchaus als Rechtsgrundlage für eine Hunderegelung auf den Uferwegen dienen können.


Gleichwohl steht fest: Auch das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass jedes Baden von Hunden in den beiden Seen verboten ist, da dies unstreitig Badegewässer sind. Da es sich um eine Grünfläche bzw. um Wald handelt, besteht auch in jedem Falle Leinenpflicht.


Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen steht auch aufgrund vieler positiver Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern weiter dazu, dass eine Regelung, welche das Mitführen von Hunden auf den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke verbietet, wünschenswert ist.


Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf soll jetzt eine Regelung auf der Grundlage des Grünanlagengesetzes prüfen und die notwendigen Schritte hierzu veranlassen. Hier sollte auch die Möglichkeit einer nur saisonalen Einschränkung geprüft und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden.


Klar ist für uns: Politisch halten wir an den Zielen fest, die Aufenthaltsqualität rund um die Seen zu erhöhen, die Flora und Fauna zu schützen und die Badequalität zu sichern.“

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