Grüne Fraktion begrüßt Gerichtsentscheidung für Tempo 30 in der Albrechtstraße

Mit großer Freude begrüßt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Steglitz-Zehlendorf die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Wiederanordnung von Tempo 30 in der Albrechtstraße. Das Gericht hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die vom Senat angeordnete Aufhebung stattgegeben. Durch den erfolgreichen Eilantrag am Verwaltungsgericht muss der Senat binnen zwei Wochen wieder Tempo 30 herstellen.

Hierzu erklärt unser Fraktionsvorstand: 

“Es ist gut und richtig, dass das Gericht dem Eilantrag stattgegeben hat und damit der Situation Rechnung trägt, dass hier viele Schulkinder und Familien unterwegs sind.Die Schulwegsicherheit hat für uns höchste Priorität und wir setzen uns im gesamten Bezirk für die Sicherheit der Kinder ein- sei es durch Tempolimits oder andere Maßnahmen.”

Ulrike Kipf, Fraktionsvorsitzende und schulpolitische Sprecherin

“Das Verwaltungsgericht hat die Kritik von uns Grünen und zahlreichen Eltern bestätigt: Ohne jegliche Kenntnis der Lage vor Ort hat der Senat Tempo 30 auf einem Schulweg aufgehoben und damit die Sicherheit zahlreicher Schulkinder aufs Spiel gesetzt. Die Entscheidung zeigt erneut, dass dieser Senat mit seiner ideologischen Verkehrspolitik ungebremst an der Lebensrealität und den Bedürfnissen der Menschen vorbeifährt.”

Alexander Kräß, Fraktionsvorsitzender

“Die Verkehrsverwaltung hat wissentlich falsche Zahlen zum Aufkommen der Kinder und Jugendlichen in der Albrechtstraße verbreitet und dafür jetzt die Rechnung bekommen. Dabei haben wir und auch die Eltern hier vor Ort von Anfang an gesagt: die Grundlage der gesamten Entscheidung ist rechtlich nicht haltbar. Die CDU bricht offenbar lieber geltendes Recht, als auch nur einen Millimeter von ihrer rückwärtsgewandten Verkehrspolitik abzuweichen.”

Daniel Eliasson, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

geschrieben am 23. Juli 2026 von Ulrike Kipf